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Bericht31. August 2026

MiCA in Deutschland: Der neue Rechtsrahmen für Kryptowerte

Seit Juli 2026 gilt MiCAR EU-weit verbindlich. Ein Überblick über die deutsche Umsetzung, die neue Zulassungspflicht und was sich für Anbieter geändert hat.

Ein einheitlicher Rechtsrahmen für die EU

Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation, MiCAR, Verordnung (EU) 2023/1114) schafft erstmals einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte-Dienstleistungen. Anbieter von Handels-, Verwahrungs- oder Emissionsdienstleistungen für Kryptowerte benötigen seither eine Zulassung als Crypto-Asset Service Provider (CASP).

Die deutsche Umsetzung: FinmadiG und KMAG

In Deutschland wurde MiCAR über das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) in nationales Recht eingebettet, das der Bundestag am 18. Dezember 2024 verabschiedete. Es änderte das Kreditwesengesetz und führte das neue Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) ein, das die BaFin als alleinige zuständige Aufsichtsbehörde für Zulassung, laufende Aufsicht und Sanktionen gegenüber Kryptowerte-Dienstleistern bestimmt.

Zwei Fristen, ein Enddatum

Anbieter, die bereits vor MiCAR nach nationalem Recht tätig waren, etwa mit einer Kryptoverwahrlizenz nach dem Kreditwesengesetz, konnten ihr Geschäft zunächst über eine Übergangsfrist fortführen. Deutschland setzte dafür ein früheres Enddatum als der EU-weite Rahmen: Die nationale Übergangsfrist endete bereits am 31. Dezember 2025, während die EU-weite Übergangszeit erst am 1. Juli 2026 auslief. Seit diesem Datum dürfen in der gesamten Europäischen Union nur noch Anbieter mit einer nach MiCAR erteilten CASP-Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Wer bis dahin keine Zulassung erhalten hatte, musste den Geschäftsbetrieb einstellen, in einen anderen Mitgliedstaat passportieren oder auf die eng begrenzte Notifizierung nach Artikel 60 MiCAR zurückgreifen.

Erste Lizenzen aus Deutschland

Mehrere im CryptoDialog-Verzeichnis geführte Unternehmen zählten zu den ersten MiCAR-Lizenznehmern in Deutschland. Die Verwahr-Tochtergesellschaft der Börse-Stuttgart-Digital-Gruppe, zu der auch die Handelsplattform BSDEX gehört, erhielt im Januar 2025 als erstes deutsches Unternehmen eine EU-weite MiCAR-Zulassung für die Verwahrung von Kryptowerten. Das Münchner Fintech Tangany, das bereits seit 2021 über eine nationale BaFin-Erlaubnis für die Kryptoverwahrung verfügte, erweiterte diese im September 2025 um eine MiCAR-Lizenz. Und der Frankfurter Stablecoin-Emittent AllUnity erhielt im Juli 2025 eine E-Geld-Lizenz der BaFin – die regulatorische Grundlage für die Ausgabe MiCAR-konformer Euro-Stablecoins.

Erwähnte Personen & Organisationen

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