Tokenisierung von Wertpapieren in Deutschland: eWpG und der Aufbau neuer Marktinfrastruktur
Mit dem eWpG hat Deutschland seit 2021 einen eigenen Rechtsrahmen für elektronische Wertpapiere. Cashlink und 21X bauen darauf regulierte Infrastruktur auf.
Das eWpG als deutsche Grundlage
Anders als MiCAR, das Kryptowerte im engeren Sinne reguliert, regelt das deutsche Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) seit 2021 die Ausgabe von Wertpapieren in dematerialisierter, elektronischer Form – darunter auch sogenannte Kryptowertpapiere, die in einem dezentralen Register statt in einer klassischen Wertpapierurkunde geführt werden. Das Gesetz verlangt für Kryptowertpapiere einen zugelassenen Kryptowertpapierregisterführer, der zentrale Kontrollfunktionen wie die Identifizierung von Inhabern und die Sperrung von Konten sicherstellt.
Cashlink als erster lizenzierter Registerführer
Das Frankfurter Unternehmen Cashlink Technologies bietet seit 2016 Infrastruktur für die Emission und Verwaltung tokenisierter Wertpapiere an. Unter der Führung von Mitgründer und CEO Michael Duttlinger agierte Cashlink ab 2022 zunächst mit einer vorläufigen Erlaubnis und erhielt anschließend als erstes deutsches Unternehmen die volle Zulassung als Kryptowertpapierregisterführer nach dem eWpG.
21X: Handel und Abwicklung auf einer öffentlichen Blockchain
Während sich Cashlink auf die Registerführung konzentriert, hat das ebenfalls in Frankfurt ansässige, von Max Heinzle gegründete Unternehmen 21X im Dezember 2024 als erstes Institut in der EU eine Lizenz für ein DLT-Handels- und Abwicklungssystem (DLT Trading and Settlement System) unter dem EU-DLT-Pilotregime erhalten. Die rund achtzehnmonatige Prüfung erfolgte unter Beteiligung von BaFin, Deutscher Bundesbank, ESMA und EZB. Die Lizenz erlaubt es 21X, Handel und Abwicklung tokenisierter Wertpapiere auf der öffentlichen Blockchain Polygon technisch in einem System zusammenzuführen – ein Novum gegenüber der klassischen Trennung von Handelsplatz und Zentralverwahrer.
Eine gemeinsame Wertschöpfungskette
Im März 2025 gaben Cashlink und 21X eine strategische Zusammenarbeit bekannt: Cashlink übernimmt die Emission und Registerführung tokenisierter Wertpapiere, 21X den Handel und die Abwicklung darauf. Gemeinsam decken die beiden Unternehmen damit einen wesentlichen Teil der Wertschöpfungskette für tokenisierte Finanzinstrumente in Deutschland regulatorisch ab, ohne dass Emittenten für jeden Schritt einen gesonderten Dienstleister beauftragen müssen.